Stand: 26.02.2021: aktuelle Informationen zur Lage auf den Kanarischen Insel und Balearen
Spanien hat am 25.10.2020 einen nationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen, der aber nicht für die KANARISCHEN INSELN gilt.
Corona Testpflicht
Seit dem 23. November 2020 müssen lt. der spanischen Regierung alle Reisende (ab einem Alter von 6 Jahren), die auf dem Luft-/ bzw. Seeweg (Informationen zur Anreise per Schiff vom spanischen Festland auf die Kanarischen Inseln) und aus einem Risikogebiet (z. B. aktuell Deutschland, Österreich und die Schweiz) in SPANIEN (einschließlich der Kanarischen Inseln) einreisen, einen negativen PCR Test oder ein sogenannter TMA-Test bei Ankunft am Flughafen vorweisen. Der Test darf nicht älter als 72 h sein.
Das Testergebnis muss die nachfolgenden Punkte enthalten:
ausgestellt in Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch (Originaldokument in Papierform oder Digital)
vollständiger Name (lt. Ausweisdokument)
Reisepass-/ oder Personalausweisnummer (identisch mit den Daten bei der Eingabe über die Seite http://www.spth.gob.es des "Spain Travel Health-Portals" -elektronisches Einreiseformular )
Testdatum
Kontaktdaten des Labors und Name des Laboranten
negatives Testergebnis
Einreise nach Spanien
Für die Einreise nach Spanien ist es aktuell erforderlich einen QR-CODE vorzuweisen. Dafür muss man unter der Seite http://www.spth.gob.es ein elektronische Dokument für jeden Reisenden ausfüllen, welches unter anderem Fragen zur Heimatadresse, Telefonnummer, E-Mail, Flug und Unterkunft in Spanien sowie Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand beinhaltet. Das Formular lässt sich aktuell erst 48 Stunden vor Einreise unterzeichnen, da erst ab diesem Moment die Gesundheitsfragen freigeschaltet sind.
Bei der Ankunft an den Flughäfen werden größtenteils Temperaturmessungen vorgenommen.
Reisende müssen sich die spanische Corona App RADARCOVID zur Infektionswarnung auf dem Handy installieren. Diese empfiehlt sich frühestens 15 Tage nach der Rückkehr im Heimatland zu deaktivieren. Quelle: Auswärtiges Amt
Reiserückkehr aus SPANIEN
Ein Eintrag in das digitale Einreiseformular DEA ist für alle Einreisenden nach Deutschland verpflichtend.
Seit dem 21.02.2021 hat das RKI-Robert Koch Institut Spanien als Risikogebiet eingestuft. Reiserückkehrer (mit Ausnahme von Kindern bis 6 Jahre) nach Deutschland müssen bis spätestens 48 Stunden nach Ankunft in Deutschland einen CORNONATEST nachweisen. Ferner besteht eine 10 -tägige Quarantänepflicht, die man frühestens nach dem 5. Tag durch ein weiteres negatives Testergebnis beenden kann. Abweichungen -je nach deutschen Bundesland- sind aktuell möglich. Informationen dazu werden vom Auswärtigen Amt veröffentlicht.
Kanarische Inseln
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat am 02.09.2020 und wieder am 20.12.2020 eine Reisewarnung für die Kanarischen Inseln ausgesprochen.
Auf den Kanarischen Inseln wurde eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Diese ist abhängig von der jeweiligen Warnstufe der Insel.
Die Kanarischen Inseln versichern, lt. regionaler Tourismusministerin Yaiza Castilla, alle Besucher gegen zusätzliche Kosten im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus während des Urlaubs auf den Inseln. Es sind Rückflug in die Heimat, Quarantäne-Unterkunft sowie medizinische Kosten abgedeckt. Im Falle einer Infektion darf der Betroffene allerdings nicht vor Reiseantritt gewusst haben, dass er sich mit dem Erreger Sars-CoV-2 angesteckt hat.
Das Kanarische Verkehrsbüro hat eine Internetseite mit den aktuellen Hinweisen und Alltagssituationen im Umgang mit COVID 19 veröffentlicht.
Inselgruppe der Balearen
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat am 14.08.2020 eine Reisewarnung für das spanische Festland und die Balearen ausgesprochen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat diese Regionen als Risikogebiet eingestuft.
Auf den Balearen wurde eine nächtliche Ausgangssperre von 22.00 h bis 06.00 h verhängt.
Das Tourismusbüro der Balearen hat ausführliche Information und Hinweise für einen "Covid Tourismus" unter dem LINK zusammengestellt.
Ampelsysteme
Maskenpflicht
Auf den Kanarischen Inseln besteht im geschlossenen öffentlichen Raum und im Freien eine Pflicht zum tragen eines Mund-/ und Nasenschutzes (Schal und Visier ist nicht erlaubt). Diese generelle Maskenpflicht gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Eine Ausnahme besteht nur beim Aufenthalt am Strand ("Sonnenbaden") und am Pool (Sicherheitsabstand muss eingehalten werden). Ebenfalls muss man bei Strandspaziergängen eine Maske zu tragen.
Auf den Balearen besteht auf öffentlichen Straßen und Promenaden, in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in allen öffentlichen Einrichtungen eine Pflicht zum tragen eines Mund-/ und Nasenschutzes (Schal und Visier ist nicht erlaubt) für Personen ab 6 Jahren. In freier Natur oder in Außenbereichen außerhalb von Siedlungszentren sowie an Stränden oder in Schwimmbädern ist keine Mund-/und Nasenbedeckung zwingend erforderlich, solange die Anzahl der Personen an diesen Orten und der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Geschäfte und Einkaufszentren
Unter Berücksichtigung von Abstandsregeln und Sicherheitsvorkehrungen haben Geschäfte und teilweise Einkaufszentren geöffnet.
Restaurants und Bars
Ebenfalls unter Berücksichtigung von Abstandsregeln und Sicherheitsvorkehrungen haben Restaurants und Bars bis 22.00 h, 23.00 h oder 00.00 h (je nach Warnstufe) geöffnet. Je nach aktueller Infektionslage sind teilweise nur die Terrassenbereiche geöffnet.
Außer beim Essen und Trinken ist ein Mund-/ und Nasenschutz zu tragen.
Sport
Sport ist nur alleine oder zu zweit erlaubt.
Strände
Die Strände sind tagsüber geöffnet. (Ausnahme El Hierro: ein Teil der Badestellen sind gesperrt). Abstands-/ und Sicherheitsregeln (s.h. Maskenpflicht) müssen eingehalten werden.
Rauchen
Das Rauchen im öffentlichen Raum ist untersagt, wenn der Mindestabstand von zwei Metern zu nicht im eigenen Haushalt lebenden Personen eingehalten werden kann.
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